Berechnungsgrundlage der Status-Quo-Erfassung ((Kurz-)Klimabilanzen)
- Als Basisjahre für die Berechnungen der gesamten, an den Standorten anfallenden CO2- Emissionen werden die Jahre 2016 und/oder 2017 zugrunde gelegt.
- Systemgrenzen: Prinzipiell werden nur die THG-Emissionen erfasst, die durch Prozesse verursacht sind, die der operationalen Kontrolle des Unternehmens unterliegen; das sind die THG-Emissionen die unmittelbar am Unternehmensstandort entstehen, z.B. durch die Verbrennung von Energieträger oder durch das Austreten von Kältemitteln; Stromverbrauch, Fernwärmebezug wird ebenfalls immer bilanziert.
- Verarbeitende Industrie: Scope 1 und Scope 2 (direkte und indirekte energiebedingte THG- Emissionen: die zugrundeliegenden Operationen unterliegen der Steuerungskontrolle des Unternehmens)
- Dienstleister: Scope 1 und Scope 2 (und ggf. Dienstreisen (Scope 3), falls wesentlicher Posten hinsichtlich der Klimawirksamkeit)
- Bestehende Aktivitäten zum Thema Klimaneutralität werden anerkannt (nach Prüfung)
Quelle: ZNU – Zentrum für Nachhaltige Unternehmensführung